Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebote, Preise und Zahlungen

Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen und Ergänzungen und änderungen als vereinbart, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Abrufaufträge sind innerhalb von 2 Monaten abzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart ist.Mangels einer besonderen Vereinbarung gelten die Preise ab Lager. Maßgebend ist der Listenpreis am Tag der Lieferung. Verpackungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

Zahlungsfristen laufen ab dem Tag der Rechnungßtellung an. Der Verkäufer ist zur Rechnungßtellung berechtigt, sobald die Ware abgesandt ist.

Wechsel und Schecks übernimmt der Verkäufer ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlegung und Protesterhebung. Diskontspesen und andere
Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Bei überschreitung der Zahlungsfrist werden Zinsen von 2% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 6% berechnet, ohne daß es zu einer Inverzugsetzung bedarf. Werden die Zahlungsfristen um mehr als 2 Wochen überschritten, so sind die Forderungen des Verkäufers aus sämtlichen Lieferungen sofort fällig, auch wenn teilweise andere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugßchadens bleibt unberührt. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen laßen, so kann er sofortige bare Zahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Vertreter des Verkäufers sind
ohne besondere schriftliche Vollmacht zum Inkasso nicht berechtigt.

2. Lieferzeit

Eine vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware das Lager verlaßen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Sie verlängert sich angemeßen, falls unvorhergesehene Ereignisse wie Betriebstörungen, Streiks oder Rohstoffmangel eintreten.Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über, auch wenn der Verkäufer noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten, Vorführungen oder Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über, Der Verkäufer ist jedoch in diesem Falle verpflichtet, auf Wunsch und auf Kosten des Käufers die von diesem verlangte Versicherung abzuschließen.Verzögerungen in der Versendung, die bei der Spedition, beim Frachtführer oder in der Bahn liegen, ergeben keine Ansprüche hieraus gegen den Verkäufer. Transportbeschädigungen hat der Käufer im eigenen Interesse sofort dem Spediteur oder der Bundesbahn zu melden. Bei im Ausland festgestellten Transportbeschädigungen ist unverzüglich ein Havariekommissär mit der Feststellung des Schadens zu beauftragen.Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurücksenden.

3. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Die Forderungen des Käufers aus einem etwaigen Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers abgetreten. Der Käufer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der Forderungen aus einem etwaigen Weiterverkauf berechtigt. Der Käufer hat bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen über die Vorbehaltsware durch Dritte den Verkäufer unverzüglich zu
benachrichtigen.

4. Beanstandungen

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Verkäufer unter Ausschluß weitergehender Ansprüche gegen ihn sowie seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur wie folgt.Erkennbare Mängel werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 24 Monate nach der Lieferung, durch schriftliche Anzeige beanstandet werden. Beruht ein beanstandeter Mangel auf einem nachweislich vor Gefahrübergang liegenden Umstand, so sind die mangelhaften Teile unentgeltlich nach Wahl des Verkäufers erneut zu liefern. Im Falle der Ersatzlieferung läuft die Gewährleistungsfrist neu. Rücksendungen ohne vorherige gegenseitige Verständigung sind nicht statthaft.Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Beanstandung ab in 24 Monaten. Die Zahlungspflicht des Käufers wird durch etwaige Beanstandungen nicht berührt. Der Verkäufer kann die Ersatzlieferung verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

Kleine Abweichungen gegenüber Prospekten, Zeichnungen und Mustern in Hölzern, Furnieren, Bezugßtoffen, Polsterleder, Farbton usw. berechtigen nicht zur Mängelrüge oder Minderung. Das gleiche gilt bei Beschlägen, Zierleisten oder sonstigem Zubehör.

5. Rücktritt und Schadensersatz

Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer im Verzug ist und eine angemessene Nachfrist, die ihm der Käufer mit der Erklärung gesetzt hat, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, fruchtlos abgelaufen ist. Dasselbe gilt, wenn dem Verkäufer die Lieferung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird.Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, insbesondere bei Verkehrs- oder Betriebstörungen, Streiks und Rohstoffmangel kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Anderweitige Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer sowie seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Lieferverzögerungen, sind ausgeschloßen.

Registergericht ist das Amtsgericht Essen (dort eingetragen unter HRB 6016).
6. Allgemeines, Erfüllungsort und Gerichtstand

Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Ansprüche aus Wechsel und Scheck.

Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen, Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Eine übertragung von Rechten aus diesem Auftrag bzw. dem Kaufvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

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